Wichtige Information für gesetzlich versicherte Patient:innen zum elektronischen Rezept:
Mit der vorgeschriebenen Einführung des eRezeptes (elektronisches Rezept) ab dem 01.01.2024 ist es vor Ausstellung eines Rezeptes unerlässlich, dass wir einmalig im Quartal
• Ihre Krankenkassenkarte in unserer Praxis einlesen oder
• einen Behandlungsschein Ihrer Krankenkasse von Ihnen erhalten.
Bestellte eRezepte (in der Regel Folgerezepte) stehen am Tag nach der Ausstellung elektronisch zur Einlösung bereit – beachten Sie aber hierzu unsere Bestellzeiten. Mit Ihrer Krankenkassenkarte können Sie bei Apotheken vor Ort Ihre Medikamente abholen. Dabei dient die Krankenkassenkarte zu Ihrer Identifizierung. Eine PIN ist nicht notwendig.
Seit unserer IT-Umstellung empfehlen wir die Verwendung der arzt-direkt App (https://arzt-direkt.de). Mit dieser App können Sie Termine in unserer Praxis online vereinbaren und verwalten. Zudem schicken wir Ihnen z.B. Ihre eRezepte automatisch in die App.
Bei Bestellungen gilt weiterhin grundsätzlich:
Voraussetzung für das Ausstellen von z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Folgerezepten und Folgeüberweisungen ist das Vorliegen
• eines gültigen Versicherungsnachweises für das aktuelle Quartal (Krankenkassenkarte oder Behandlungsschein der Krankenkasse) bzw.
• einer aktuellen Einwilligungserklärung zur Privatabrechnung mit unserem Dienstleister PVS Südwest GmbH.
Bestellungen, die bei uns Montag bis Donnerstag bis spätestens 12 Uhr eingehen, können Sie am folgenden Tag bei uns abholen – Bestellungen nach 12 Uhr einen Tag später.
Bestellungen, die Sie bei uns Freitag bis Sonntag anfordern, können Sie am darauffolgenden Dienstag abholen.
Ihr Team der Hausarztpraxis am Alice-Hospital
kontakt@hausarztpraxis-am-alice.de